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Verkehrsrecht

Ordnungswidrigkeitenverfahren
(Verfahrensablauf & persönliche Anmerkungen)

Grundsätzlich ist die Aufgabe der Bußgeldbehörde dem angeblichen Täter nachzuweisen, dass dieser die ihm vorgeworfene Ordnungswidrigkeit tatsächlich auch begangen hat. Aus diesem Grund hat es sich auch in vielen Fällen bewährt, selbst nicht aktiv zu werden und zu dem Vorwurf einfach zu schweigen. Das Schweigen zu einem etwaigen Vorwurf stellt wie im Strafrecht auch kein Einräumen der Tat dar und wird auch von der zuständigen Bußgeldbehörde nicht als ein solches Einräumen der Tat gewertet.

In jedem Fall sollte sich der Betroffene in einem gegen ihn eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren zunächst solange nicht zur Sache äußern, bis dem Verteidiger die Einsichtnahme der Ermittlungsakte ermöglicht wurde. Erst aus der Ermittlungsakte ist ersichtlich, ob es der Bußgeldbehörde überhaupt gelingen kann, den erhobenen Vorwurf auch aufrechtzuerhalten.

Keinesfalls sollte man wissentlich unwahr einen anderen als den Täter angeben, da man sich in diesem Fall unter Umständen strafbar macht.

Grundsätzlich sollte versucht werden, entweder die angebliche Täteridentität oder die Tatsachenfeststellungen anzugreifen.

Um ein erfolgreiches Vorgehen zu gewährleisten, muss jedoch in Bezug auf jeden Vorwurf eine eigenständige Verteidigungsstrategie entwickelt werden, was jedoch grundsätzlich nur durch die vorherige Einsichtnahme der Ermittlungsakte sowie ein ausführliches anwaltliches Beratungsgespräch möglich ist.

Gerade in Ordnungswidrigkeitsverfahren lässt sich der Fehler, der in einer Vielzahl der Fälle zur Entkräftung des erhobenen Vorwurf führt, meist nur an einem kleinen Detail der Identitäts- und Tatsachenfeststellung festmachen. Aufgrund meiner umfangreichen Erfahrung bin ich in der Lage, genau diese Prüfung detailliert vorzunehmen und für Sie die bestmöglichsten Ergebnisse zu erzielen.

In jedem Fall sollten Sie sich unmittelbar nach dem Erhalt eines behördlichen Schreibens mit mir in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen detailliert abzustimmen. Es bestehen auch eine Vielzahl von zu beachtenden Fristen, welche für einen juristischen Laien kaum überschaubar sind.

Das sofortige Tätigwerden ist insbesondere vor dem Hintergrund notwendig, dass dadurch auch nicht die Gefahr besteht, dass der Betroffene beispielsweise in einem Anhörungsbogen solche Angaben macht, welche später zu seinem Nachteil von entscheidender Bedeutung für den Nachweis des Tatvorwurf sein könnten.

Sollten Sie über eine entsprechende Rechtschutzversicherung verfügen, bei welcher es sich ausschließlich um Ihren Vertragspartner handelt, so wird selbstverständlich auch bei dieser unverzüglich eine entsprechende Deckungsanfrage durchgeführt.


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